Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung und der Vorstand haben folgende Änderungen des Jahresbeitrags bzw. der Aufnahmegebühr ab dem 01. Januar 2012 beschlossen:
A) Übersicht
| Jahresbeitrag | Aktiv | Passiv |
| Einzelperson | 60€ | 30€ |
| Familie/Lebensgemeinschaft | 65€ | 32,50€ |
| Jugendliche | 30€ | 15€ |
| Arbeitsstunden/Jahr | 4 h, oder 60 €, (d.h. 15 €/h) | entfällt |
| Aufnahmegebühr Erwachsene | 200€ | 200€ |
| Aufnahmegebühr Jugendliche | 50€ | 50€ |
B) Arbeitsstunden
Zuzüglich zu den unter A) genannten Jahresbeiträgen ist pro aktive Einzel- oder Familienmitgliedschaft eine Arbeitsleistung von 4 Stunden pro Kalenderjahr zu erbringen. Wege- und Rüstzeiten werden nicht auf die zu erbringende Arbeitsleistung angerechnet. Jede Arbeitsstunde wird mit 15 € bewertet.
Erbringt das Mitglied die vorgesehene Arbeitsleistung nicht, so erhöht sich der jeweilige Jahresbeitrag um 15 € für jede fehlende Arbeitsstunde.
Bescheinigungen über erbrachte Arbeitsleistungen für das laufende Kalenderjahr werden vom Vorstand, den Abteilungsleitern oder den Bootswarten ausgestellt und sind dem Schatzmeister bis zum 10.12. des laufenden Jahres unaufgefordert vorzulegen.
C) Passive Mitgliedschaft
Passive Mitglieder dürfen das Vereinsvermögen nicht nutzen. Der Wechsel zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft ist nur für das gesamte anstehende Kalenderjahr möglich und ist dem Vorstand spätestens bis zum 10.12. des laufenden Jahres schriftlich anzuzeigen.
D) Jugendliche Mitglieder
Jugendlicher im Sinne dieser Beitragsordnung ist, wer das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und über kein eigenes Einkommen verfügt. Sobald das jugendliche Mitglied über ein eigenes Einkommen verfügt, ist dies vom jugendlichen Mitglied dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Der Status als jugendliches Mitglied endet dann zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
E) Beginn der Mitgliedschaft
Bei Beginn der Mitgliedschaft nach dem 01.07. des Kalenderjahres wird in diesem ersten Jahr der Mitgliedschaft nur der halbe Jahresbeitrag fällig. Darüber hinaus reduziert sich für dieses Jahr auch die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden auf die Hälfte (2 Stunden).
F) Sonstiges
Ehemaligen Mitgliedern, die eine Wiederaufnahme in den Verein beantragen, wird die Aufnahmegebühr erlassen.
Alle Beiträge sind zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres fällig.